Hallo Nils,
danke für die schnelle Rückmeldung.
Wie würde es denn in die umgekehrte Richtung funktionieren?
Wir haben leider in der Beitragsordnung stehen, dass bei unterjährigem Beitritt der Jahersbeitrag mit Beginn des Folgequartals eingezogen wird (falls das Mitglied am Lastschriftverfahren teilnimmt). Folglich haben wir Beiträge für Neueintritte aus dem Q4 2023 Anfang 2024 erhalten, jedoch sind die Einnahmen ja eigentlich 2023 zuzurechnen.
Wir werden die Beitragsordnung bei der nächsten MV dahingenhend anpassen, dass dieses Problem in Zukunft nicht mehr besteht, jedoch brauche ich natürlich jetzt eine Lösung für den Jahresabschluss von 2023 & 2024
Wäre super, wenn du mir hier auch weiterhelfen kannst.
Viele Grüße,
Matthias