Matthias Geschrieben 4. April Teilen Geschrieben 4. April Wir haben bei uns die Situation, dass einige Mitglieder ihren Jahresbeitrag für 2024 bereits kurz vor dem Jahreswechsel überwiesen haben. Da die Einahmen ja dem Wirtschaftsjahr 2024 zuzurechnen sind, muss ich sie nach meinem Verständnis (da sie innerhalb der 10-Tage-Regelung um den Jahreswechsel eingegangen sind) buchhalterisch für 2024 erfassen. Wie lässt sich dies in Clubdesk umsetzten? Vielen Dank vorab und viele Grüße, Matthias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
npolomski Geschrieben 5. April Teilen Geschrieben 5. April Moin Mattias, das müsste über die passive Rechnungsabgrenzung (SKR49: 1990) laufen. Also alle Beiträge, die zu früh gezahlt wurden am 31.12. von Mitgliedsbeitrag 2110 auf 1990 buchen und am 01.01. das ganze wieder auflösen. Schöne Grüße Nils Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 5. April Autor Teilen Geschrieben 5. April Hallo Nils, danke für die schnelle Rückmeldung. Wie würde es denn in die umgekehrte Richtung funktionieren? Wir haben leider in der Beitragsordnung stehen, dass bei unterjährigem Beitritt der Jahersbeitrag mit Beginn des Folgequartals eingezogen wird (falls das Mitglied am Lastschriftverfahren teilnimmt). Folglich haben wir Beiträge für Neueintritte aus dem Q4 2023 Anfang 2024 erhalten, jedoch sind die Einnahmen ja eigentlich 2023 zuzurechnen. Wir werden die Beitragsordnung bei der nächsten MV dahingenhend anpassen, dass dieses Problem in Zukunft nicht mehr besteht, jedoch brauche ich natürlich jetzt eine Lösung für den Jahresabschluss von 2023 & 2024 Wäre super, wenn du mir hier auch weiterhelfen kannst. Viele Grüße, Matthias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
npolomski Geschrieben 6. April Teilen Geschrieben 6. April Moin Matthias, in dem Fall spricht man von einer aktiven Rechnungsabgrenzung (=Forderung) über das Konto 0990. Wer also am 31.12. noch nicht gezahlt hat, fällt da rein. Schöne Grüße Nils Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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