skee Geschrieben 19. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2023 Hallo, ich habe eine Frage zum Unterschied zwischen Abschreibung und Storno. Der konkrete Hintergrund ist, dass ich bei Lastschriften, bei denen es zu einer Rücklastschrift gekommen ist, diese Erfasse und damit eine neue Rechnung erstelle. Diese soll dann aber nicht nochmal per Lastschrift eingezogen werden, sondern die Person soll sie überweisen. Da man bei der neuen Rechnung nicht die Zahlungsart wechseln kann, erstelle ich eine Kopie der Rechnung und kann hier als Zahlungsart Überweisung auswählen. So weit so gut (außer dass ärgerlicher Weise die Rücklastschriftgebühr nicht in die Kopie übernommen wird und ich immer manuell nachtragen muss). Jetzt kommt die Frage - es bleibt dann neben der neuen Rechnung die alte (unter "Lastschrift pendent"), die jetzt ausgebucht werden muss. Früher habe ich sie storniert, was aber zu Unstimmigkeiten auf dem Saldo geführt hat. Später wurde mir empfohlen, diese Rechnung abzuschreiben, aber was genau ist der Unterscheid? Da ich in Buchhaltung ein relativer Laie bin, kann das vielleicht jemand erklären? Buchhalterisch einerseits und gerne auch technisch von Seiten des Clubdesk andererseits. Und welches Vorgehen ist buchhalterisch korrekt, so dass nur einmal eine offene Rechnung für den Monatsbeitrag stehen bleibt, aber die Saldi auch stimmen? Vielen Dank im Voraus und eine schöne Weihnachtszeit! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wit Geschrieben 2. Januar Teilen Geschrieben 2. Januar hallo mit Lastschriften habe ich nicht so viel Erfahrung, aber kannst Du die Rechnung nicht nochmals versenden? per Papier oder per eMail? Wenn Du die entsprechende Rechnung öffnest, siehst Du oben rechts ein grünes Feld 'Verlauf anzeigen' so musst Du keine erneute Rechnung erstellen. Was meinst Du? Gruss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wit Geschrieben 2. Januar Teilen Geschrieben 2. Januar und hier noch eine super Info Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
npolomski Geschrieben 3. Januar Teilen Geschrieben 3. Januar Moin Skee, so rein technisch kann ist erstmal keinen wirklichen Unterschied finden. Könnte mir aber vorstellen, dass eine als Forderung in eine Bilanz eingestellte Rechnung durch die Abschreibung im neuen Jahr die alte Bilanz nicht ändert. Ein wesentlicher Unterschied ist aber die Begründung für die nicht erfolgte Begleichung der Rechnung. Storno verdeutlicht meiner Ansicht nach, dass es ein Fehler war, die Rechnung zu stellen - vielleicht doppelte Rechnungsstellung o.ä.. Abschreibung bedeutet, dass die Rechnung richtig war, aber der Empfänger eben nicht zahlt. Im Sinne der Transparenz hilft das dem Kassenwart natürlich sich zu rechtfertigen, wenn ein Kassenprüfer mal fragt, warum denn so wenige Mitgliedsbeiträge eingehen. Schöne Grüße Nils Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skee Geschrieben 3. Januar Autor Teilen Geschrieben 3. Januar vor 22 Stunden schrieb wit: hallo mit Lastschriften habe ich nicht so viel Erfahrung, aber kannst Du die Rechnung nicht nochmals versenden? per Papier oder per eMail? Wenn Du die entsprechende Rechnung öffnest, siehst Du oben rechts ein grünes Feld 'Verlauf anzeigen' so musst Du keine erneute Rechnung erstellen. Was meinst Du? Gruss Danke für alle Antworten. Genau das ist aber nicht, was ich möchte. Ich kann hier die Rechnung nicht nochmals versenden und dabei eine andere Zahlungsart auswählen. Das Problem ist, dass sobald ich eine Rücklastschrift erfasse und die Rücklastschriftgebühr eintrage, wird die Rechnung zwar nochmal aufgemacht, aber die Möglichkeit, das Feld Zahlungsart ist ausgegraut und kann nicht geändert werden. Ich muss also den Umweg über Kopie und Abschreibung gehen, was ziemlich umständlich ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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